Was müssen Sie für die Anhängerzulassung berücksichtigen :
Bringen Sie diese Unterlagen mit zur Zulassungsstelle bzw. Strassenverkehrsamt:
- Zulassungsbestätigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
- Datenbestätigung oder COC
- Versicherungsbestätigung (Versicherungsnummer)
- Optional: Sie können Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen, wenn das in der Datenbestätigung oder in den COC-Papieren so vermerkt ist. Bei nachträglich und nicht vom Hersteller eingebauten Radstoßdämpfern muss zuerst der TÜV Ihren gebremsten Anhänger abnehmen.
Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie zusätzlich die Zulassungsbestätigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein). Ihr Fahrzeug ist nun offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.
Wichtig zu wissen
Der 100 km/h- Aufkleber (inkl. Plakette/ Siegel) der Zulassungsstelle muss permanent sichtbar hinten am Anhänger angebracht sein.
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