Bedienungshinweise für Ihren PKW - Anhänger von Anhaenger-Punkt.de

 

Mit dem Kauf eines Anhängers haben Sie ein hochwertiges Markenfabrikat erworben, dass aufgrund seiner detailierten Konstruktion eine lange Lebensdauer & für viele Jahre sichere Funktion gewährleistet. Vorrausgesetzt, dass Sie diese Anleitung bzw. die Herstellerbedienungs- & Wartungsanleitung genau berücksichtigen, weiter dafür Sorge tragen, dass Ihr Anhänger regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft und gewartet wird (siehe auch Wartungsanleitung).

Bitte sorgen Sie dafür, dass jedem Nutzer diese Anleitung zur Verfügung steht.

Halten Sie sich unbedingt an alle (inter)nationalen gesetzlichen Vorschriften!

Insbesondere bei : Versicherungen, Zulassungsverfahren, Beladung, Unfallverhütung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrtenschreiberpflicht, Sonntagsfahrverboten, TÜV, StVZO und natürlich auch der Fahrerlaubnis.

Für Ihren Anhänger sind viele Zusatzausrüstungen bereits durch die Betriebserlaubnis genehmigt und können nachträglich montiert werden. Wichtig ist es, dass als Zubehör - oder Ersatzteile nur genehmigte Originalteile verwendet werden, da andernfalls die Betriebserlaubnis des Anhängers und die Hersteller-Haftung erlischt. Bitte fragen Sie uns vor der Montage von Zubehör!

Gerne stehen wir Ihnen auch für etwaige Fragen zur Verfügung!

ACHTUNG!!!

Nach den ersten 50 km Fahrleistung unbedingt die Radmuttern mit 110 NM nachziehen (lassen). Falls kein Drehmomentschlüssel vorhanden ist, erstmal handfest nachziehen. Ggf. dazu von uns oder Ihrem Händler Rat einholen.

Vor jeder Fahrt prüfen:

  1. Radmutter/Radbolzen und alle anderen Schraubverbindungen auf festem Sitz prüfen.
  2. Beim Anhänger muss die Kugelkupplung des Anhängers deutlich in die gefettete Kupplung des ziehenden Kfz einrasten (bei Antischlingerkupplung nicht den Kugelkopf des Zugfahrzeuges fetten!) Vergewissern Sie sich unbedingt, dass die Kugelkupplung die Kugel wirklich umschließt und dass diese sicher eingerastet ist. Bei gebremsten Anhängern danach das Abreissseil sorgfältig einhängen.
  3. Stecker in die Zugfahrzeugsteckdose einstecken. Darauf achten, dass das Kabel nicht auf dem Boden schleift, aber auch für Kurvenfahrten genug Spiel/Platz hat. Danach die Beleuchtung prüfen.
  4. Alle Stützeinrichtungen hochziehen bzw. sichern. Stützräder müssen immer parallel zur Fahrtrichtung hoch gedreht und auch an der Kurbel fest angezogen werden (andernfalls dreht sich das Stützrad während der Fahrt eigenständig runter und kann beschädigt werden.)
  5. Bordwände immer verschließen und arretieren. Planen bzw. Deckel sicher verschließen. Ladung festzurren und gegen verrutschen bzw. wegfliegen schützen.
  6. Während des Be-und Entladens, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht die Beleuchtung nicht verdecken (ggf. die Heckklappe aus-oder waagerecht stellen.
  7. Reifen auf Beschädigungen, Profiltiefe (min. 1,6 mm) und Luftdruck prüfen. Reifen sollten nicht länger als 6 Jahre gefahren werden. Notwendiger Reifendruck bei uns erfragen. Als kleine Richtschnur gilt : PKW-Reifen = 2,8 bar, Transporter (C-Reifen) = 4,5 - 4,8 bar, Spezialreifen = 6,2 bar
  8. Anhängelast, Stützlast, Zuladung und Ladungssicherung beachten!!!

Betriebshinweise

  • Bei Gespannfahrten ist eine vorraussschauende Fahrweise Bedingung
  • Grösserer Sicherheitsabstand, keine abrupten Richtungswechsel, längerer Bremsweg & größeren Kurvenradius kalkulieren.
  • Bei der Ladung auf möglichst tiefen Schwerpunkt achten. Gewicht gleichmäßig verteilen und auf gute Stützlast achten.
  • Die zul. Stützlast von PKW & Anhänger dürfen keinesfalls überschritten werden. Sie sollte jedoch nicht weniger als 4 % der Anhängelast bzw. mindestens 35 kg betragen; eine gute Stützlast ist für die Fahrsicherheit unbedingt erforderlich. Schlinger- bzw. erhöhte Unfallgefahr!
  • Kommt ein Gespann ins Schlingern bzw. Schleudern - nicht versuchen hektisch gegenzulenken, sondern nur mit rechtzeitigem Verringern der Geschwindigkeit ein weiteres Aufschaukeln des Gespannes verhindern. Jo-Jo Effekt verhindern!
  • Das Gewicht des Anhängers inkl. der Ladung darf nicht grösser sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Punktbelastungen und einseitige Belastungen vermeiden.
  • Die angegebene Nutzlast des Anhängers verringert sich durch die Anbringung von Zubehör.
  • Bei schlechten Strassenverhältnissen die Geschwindigkeit deutlich drosseln.
  • Bei stärkerem Wind / Sturm Geschwindigkeit anpassen oder ggf. Anhänger nicht nutzen
  • Abstellen des Anhängers
  1. Anhänger gegen Wegrollen sichern
  2. Anhänger nicht länger als 12 Stunden mit angezogener Handbremse stehen lassen            (sollte sich die Bremse doch mal fest setzen - mit Hilfe eines Gummihammers & Klopfen/ leichtenSchlägen auf die Radmuttern die Bremse lösen)
  3. Bei Minustemperaturen niemals die Bremse anziehen
  4. Anhänger nie mit eingeschobener Auflaufeinreichtung abstellen
  5. Beladene Anhänger nicht mehrere Tage mit hoher Last abstellen
  6. bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr, dass die Bremsbeläge bzw. Trommel festkleben.
  7. Anhänger mit Aufbau (Kofferanhänger, Anhänger mit Planenaufbau & Pferdeanhänger etc) sind nur wassergeschützt und nicht wasserdicht!

Zusatzhinweise für Kfz-Transportanhänger

(bzw.Kipper / Hochlader / Anhänger mit Option Auffahrschienen):

  • Beladen nur im angekuppelten Zustand
  • Beim Befahren notwendige Heckstützen nicht ganz ablassen (ca. 4-10cm Luft als Raum geben)
  • Beim Entladen die notwendigen Stützen aufsetzen
  • das aufzufahrende Fahrzeug mit dem Motor zur Deichsel auffahren, so das die Stützlast optimal ist
  • Fahrzeug mit ausreichend Spezialspanngurten sichern

Hinweise für Kipper:

  • Kipper dürfen nur von sachkundigen Personen genutzt werden
  • Kippvorgänge nur auf ebenen Flächen ausführen
  • vor jedem Kippvorgang die Sicherungbolzen richtig stecken (niemals über Kreuz)
  • nie im gekippten Zustand den Anhänger bewegen
  • Kipper mit Elektropumpe regeläßig mit Batterieladegerät beladen bzw. Tiefenentladung der Batterie dringenst vermeiden!
  • die Kippbrücke nicht im beladenen Zustand wieder absenken
  • im angekippten Zustand ist ein Aufenthalt von Personen unter der Kippbrücke strengstens untersagt







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